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Verhinderungspflege | Hauskrankenpflegedienst in Wagenfeld & Ströhen



Menschen, die ihre Angehörigen Tag für Tag, über Monate und Jahre hinweg pflegen und umsorgen, wird oftmals ein hohes Ausmaß an körperlicher und seelischer Anstrengung abverlangt. Nicht selten verzichten sie auf ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse, weil sie ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht alleine lassen können.

 

Aber wer kümmert sich in dieser Zeit um die dann fehlende Pflege und Betreuung?

 

Hier bietet es sich an, die Verhinderungspflege als Leistung der Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegekasse gewährt pro Kalenderjahr eine Pflegevertretung von bis zu 6 Wochen und übernimmt hierfür die Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 1612,00 € pro Jahr.

 

Voraussetzung für die Genehmigung des Antrages ist der Ausfall der pflegenden Person wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen und ein Vorliegen der Pflegebedürftigkeit von 6 Monaten. Die Verhinderungspflege kann bis zu den oben genannten Höchstgrenzen beliebig (wochen-, tage-, stundenweise) aufgeteilt werden. Der pflegebedürftige Mensch bleibt somit in seiner vertrauten Umgebung und wird von fachkundigen Pflegekräften versorgt.

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